Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Das Unternehmen berücksichtigt alle im allgemeinen anerkannten Aspekte zum Schutze der Umwelt und geht offensiv mit möglichen Nachhaltigkeitsrisiken um. D.h. innerhalb des Unternehmens werden alle Anstrengungen unternommen, das Klima weitestgehend aus unternehmerischer Sicht zu schützen. Das spiegelt sich konkret z.B. in der Vermeidung von Reisetätigkeiten durch Ersatz von Onlinekonferenzmodulen, Vermeidung von unnötiger Papierverschwendung, Steuerehrlichkeit und weiteren, direkt durch das Unternehmen zu vermeidender Ressourcenverschwendung. In Bezug auf die angebotenen Portfoliostrategien sind diese so konzipiert, dass diese in Finanzinstrumente investieren, die direkt keinen Tatbestand der Vermeidung von Nachhaltigkeitsrisiken beinhalten. Das heißt, die Strategien sind in Bezug auf zugelassene Investmentfonds in der Kategorie „6“ einzustufen und verfolgen primär ein renditeorientiertes Anlageziel.
NACHHALTIGKEITSBEZOGENE OFFENLEGUNGSPFLICHTEN
A. Definition von Nachhaltigskeitrisiken
Als Nachhaltigkeitsrisiken („ESG-Risiken“) werden Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt („Environment“), Soziales („Social“) oder Unternehmensführung („Corporate Governance“) bezeichnet, deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnten. Diese Risiken können sowohl separat als auch kumulativ auftreten; sie können einzelne Unternehmen, aber auch ganze Sektoren/Branchen oder Regionen betreffen und dabei stark unterschiedlich ausgeprägt sein.
Nachfolgende Beispiele sollen zur Veranschaulichung der Nachhaltigkeitsrisiken dienen:
- Durch vermehrt auftretende Extremwetterereignisse in Folge des Klimawandels (sog. Physische Risiken) können z. B. Produktionsstätten einzelner Unternehmen oder ganze Regionen beeinträchtigt oder zerstört werden, was zu Produktionsausfällen, steigenden Kosten zur Wiederherstellung der Produktionsstätten und höheren Versicherungskosten führt. Ferner können Extremwetterereignisse in Folge des Klimawandels, wie z. B. anhaltendes Niedrigwasser in Trockenperioden, den Transport von Waren beeinträchtigen oder gar zeitweise unmöglich machen.
- Ebenso bestehen Risiken im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft (sog. Transitionsrisiken): So können beispielsweise politische Maßnahmen zu einer Verteuerung und/oder Verknappung fossiler Energieträger führen (Beispiele: Kohleausstieg, CO2-Steuer) oder zu hohen Investitionskosten aufgrund erforderlicher Sanierungen von Gebäuden und Anlagen. Neue Technologien können bekannte verdrängen (z. B. Elektromobilität), veränderte Kundenpräferenzen und gesellschaftliche Erwartungen können Geschäftsmodelle von den Unternehmen gefährden, die hierauf nicht rechtzeitig reagieren und gegensteuern (beispielsweise durch eine Anpassung des Geschäftsmodells).
- Eine starke Zunahme der physischen Risiken würde eine abruptere Umstellung der Wirtschaft erfordern, was wiederum zu höheren Transitionsrisiken führt.
- Risiken aus dem Bereich Soziales ergeben sich u. a. aus der Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Standards (z. B. Kinder- und Zwangsarbeit), der Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
- Als Beispiele für Risiken im Rahmen der Unternehmensführung, die sich aus einer unzureichenden Corporate Governance ergeben und zu hohen Strafzahlungen führen können, sind die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit und Korruption zu nennen.
Insbesondere wirken sich Nachhaltigkeitsrisiken auf die nachfolgenden traditionellen Risiken von Wertpapieranlagen aus und können bei ihrem Eintreten die Rendite einer Wertpapieranlage maßgeblich negativ beeinflussen:
- Branchenrisiko
- Preisänderungsrisiko
- Emittenten / Bonitätsrisiko
- Dividendenrisiko
- Liquiditätsrisiko
- Währungsrisiko
B. Art und Weise der Einbeziehung von Nachhaltigskeitsrisiken
Die Gesellschaft berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Anlageberatung in der folgenden
Art und Weise:
Beratungsmandat
Im Rahmen eines ganzheitlichen, individuellen Beratungsmandates werden von der Gesellschaft für die Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken u. a. Informationen von externen Dienstleistern genutzt, die sich auf die qualitative Bewertung hinsichtlich der ESG-Faktoren spezialisiert haben. Da sich Nachhaltigkeitsrisiken unterschiedlich stark auf einzelne Unternehmen, Branchen, Anlageregionen, Währungen und Anlageklassen (z. B. Aktien oder Anleihen) auswirken können, verfolgt die Gesellschaft bei den Empfehlungen von Finanzinstrumenten in der Anlageberatung den Ansatz einer möglichst breiten Streuung der Anlagen (Diversifizierung), um die Auswirkungen eines Eintritts von Nachhaltigkeitsrisiken auf der Depotebene zu reduzieren. Die Gesellschaft empfiehlt grundsätzlich eine Aufteilung in verschiedene Anlageklassen, um ein kundenindividuelles Chance-Risiko-Profil darzustellen. Zudem wird in der Anlageberatung eine breite Streuung der Anlageklassen in verschiedenen Branchen/Sektoren, Anlageregionen und Währungen verfolgt.
Verwaltung von Finanzportfolios
Wenn im Rahmen der ganzheitlichen und individuellen Verwaltung von Finanzportfolios Entscheidungen getroffen werden, finden die Grundsätze, die unter dem vorstehenden Abschnitt zum Beratungsmandat für die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken und die Streuung dargelegt sind, um Nachhaltigkeitsrisiken zu mindern, analog auf Portfolioebene Anwendung. Neben den unter dem vorstehenden Abschnitt zum Beratungsmandat aufgeführten Maßnahmen finden Nachhaltigkeitsrisiken bei der Verwaltung von Finanzportfolios in verschiedenen Phasen des Anlageprozesses Berücksichtigung. Nachhaltigkeitsrisiken fließen in die gesamtwirtschaftliche Analyse und die Bildung einer Marktmeinung ein, wenn Vermögenswerte auf einzelne Anlagestrategien verteilt und einzelne Finanzinstrumente ausgewählt werden.
C. Auswirkungen von Nachaltigkeitsrisiken auf die Rendite
Nachhaltigkeitsrisiken einer Wertpapieranlage können nicht vollständig vermieden werden. Sie wirken sich grundsätzlich deutlich negativ auf den Marktpreis der Anlage aus. Die Nachhaltigkeitsrisiken einer Wertpapieranlage können zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Rentabilität oder der Reputation des zugrundeliegenden Unternehmens führen und sich negativ auf den Marktpreis der Anlage auswirken. Im Extremfall ist auch ein Totalverlust möglich.
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