Vergütungsbericht nach § 16 Institutsvergütungsverordung (InstitutVergV)

Die QUANTUMROCK Capital GmbH ist aufgrund § 16 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) an bestimmte Standards zur Ausgestaltung ihrer Vergütungssysteme gebunden. Der Geschäftsführer der Gesellschaft ist für die Ausgestaltung solcher angemessenen Vergütungssysteme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich. Gemäß § 16 der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Instituts-Vergütungsverordnung), hat jedes Institut unter Wahrung des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes Informationen zum Vergütungssystem entweder auf der eigenen Internetseite oder im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Angepasst an die Größe und die Vergütungsstruktur des Instituts sowie an die Art, den Umfang, den Risikogehalt und die Internationalität der Geschäftsaktivitäten ist die QUANTUMROCK Capital GmbH kein bedeutendes Institut und gibt folgende Informationen zu ihrem Vergütungssystem bekannt:

  • Die Ausgestaltung der Vergütungssysteme ist mit der Unternehmensstrategie und den Planzahlen im Einklang. Analoges gilt für die Ausgestaltung des Vergütungssystems der Geschäftsleitung. Die Vergütung, welche die Mitglieder der Geschäftsleitung für ihre Tätigkeit bei der QUANTUMROCK Capital GmbH erhalten, ist abschließend im Anstellungsvertrag festgelegt.
  • Gemäß den Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten werden negative Anreize bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Geschäftsführung vermieden.
  • Da die Gesellschaft auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet ist, sind keine variablen Vergütungen (Tantiemen, Mitarbeiteraktien, Mitarbeiter-Optionspläne) geplant.
  • Entsprechend der Unternehmensausrichtung folgt das Honorarmodell dem eines unabhängigen Finanzportfolioverwalters, und nicht dem einer vertriebsorientierten und somit provisionsgetriebenen Organisation. In erster Linie betreibt die QUANTUMROCK Capital GmbH die Finanzportfolioverwaltung für ausgesuchte Kunden. Im Einklang mit diesem Geschäftsmodel ist die wesentliche Kenngröße für die Erfolgsdefinition bzw. die Zielerreichung im Zusammenhang mit der variablen Vergütung nicht der Absatz einzelner Produkte, sondern das als unabhängiger Finanzportfolioverwalter betreute Gesamtvolumen und die erreichte Rendite im Quartal.
  • Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es in keinem Fall eine signifikante Abhängigkeit von einer variablen Mitarbeitervergütung.
  • Der geplante Personalaufwand für das laufende Geschäftsjahr liegt bei rund 250 TEUR.
  • Die Geschäftsleitung sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über die Ausgestaltung der für sie maßgeblichen Vergütungssysteme anhand des jeweiligen Anstellungsvertrages sowie der regelmäßigen Personalgespräche umfassend in Kenntnis gesetzt.
  • Die Geschäftsleitung bespricht gemäß den BaFin-Rundschreiben zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten mindestens einmal jährlich ausführlich die Ausgestaltung der Vergütungssysteme bei der QUANTUMROCK Capital GmbH.
  • Die in diesem Zusammenhang durchgeführte Risikoanalyse ergab, dass in Anbetracht der Unternehmensgröße und Geschäftsfelder des Unternehmens die gemäß BaFin-Rundschreiben besonderen Anforderungen für die Vergütung von Geschäftsleitern und Mitarbeitern mangels hoher Risikopositionen nicht von Relevanz sind. In diesem Rahmen werden auch die Vergütungssysteme auf ihre Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst. Gleiches gilt auch unterjährig bei möglichen Strategieänderungen.